
Als selbstständiger Handwerker sind Sie nicht nur Fachmann in Ihrem Gewerk – Sie sind auch Unternehmer mit rechtlichen Pflichten. Unwissenheit schützt leider nicht vor Strafen oder Schadensersatzforderungen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie kennen müssen.
1. Gewährleistung und Mängelansprüche
Die Gewährleistungsfrist im Handwerk beträgt nach BGB:
- 5 Jahre bei Arbeiten an Bauwerken (§ 634a BGB)
- 2 Jahre bei beweglichen Gegenständen und Reparaturen
- Nach VOB/B: 4 Jahre bei Bauwerken (wenn vereinbart)
Dokumentieren Sie Ihre Arbeit immer mit Fotos und schriftlichen Abnahmeprotokollen. Das schützt Sie im Streitfall.
Praxis-Tipp: Fotografieren Sie den Zustand vor und nach Ihrer Arbeit. Speichern Sie die Fotos mit Datum, Kundennamen und Projektnummer – das ist Ihr bester Beweis.
2. Dokumentationspflichten
Diese Unterlagen müssen Sie aufbewahren:
- Rechnungen: 10 Jahre (steuerliche Aufbewahrungspflicht)
- Verträge und Angebote: 6 Jahre
- Stundenzettel und Arbeitszeiten: 2 Jahre (bei Mitarbeitern)
- Gefährdungsbeurteilungen: Dauerhaft bei Änderung aktualisieren
- Abnahmeprotokolle: Mindestens bis zum Ende der Gewährleistung + 1 Jahr
3. Arbeitsschutz und BG-Pflichten
Als Handwerker sind Sie in der Berufsgenossenschaft (BG BAU) pflichtversichert. Ihre Pflichten umfassen:
- Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz erstellen
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für Mitarbeiter bereitstellen
- Regelmäßige Unterweisungen (mind. 1x jährlich dokumentiert)
- Erste-Hilfe-Material auf jeder Baustelle
- Unfälle melden (ab 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit an die BG)
4. Vertragsrecht: Angebote und Aufträge
Ein Angebot ist in der Regel bindend. Beachten Sie:
- Befristung des Angebots angeben (z.B. „Angebot gültig bis 30.04.2026")
- Preise immer mit MwSt.-Ausweis
- Leistungsumfang klar definieren – was NICHT enthalten ist, ist ebenso wichtig
- Bei Änderungen: Schriftliche Nachträge vereinbaren
5. Rechnungsstellung: Pflichtangaben
Eine ordnungsgemäße Rechnung muss enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift (Leistender und Empfänger)
- Steuernummer oder USt-IdNr.
- Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
- Art und Umfang der Leistung
- Zeitpunkt der Leistung
- Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag und Bruttobetrag
6. DSGVO im Handwerk
Ja, auch als kleiner Handwerksbetrieb müssen Sie die DSGVO beachten:
- Datenschutzerklärung auf Ihrer Website
- Auftragsverarbeitungsverträge mit Cloud-Diensten
- Kundendaten sicher aufbewahren und bei Bedarf löschen
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen
Fazit
Rechtliche Pflichten klingen kompliziert – aber mit der richtigen Struktur und guten Vorlagen sind sie gut zu bewältigen. Investieren Sie lieber eine Stunde in Prävention als 100 Stunden in die Schadensregulierung. Und im Zweifel: Fragen Sie einen Fachanwalt für Bau- und Handwerksrecht.
