Der Gründungszuschuss – dein finanzieller Rückenwind in die Selbstständigkeit
Du willst dich mit deinem Handwerk selbstständig machen? Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit kann dir den Start deutlich leichter machen. Ich zeige dir, wie er funktioniert – und wie du von Anfang an so kalkulierst, dass dein Betrieb wirklich trägt.
Was ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Agentur für Arbeit für Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus (Bezug von Arbeitslosengeld I) den Sprung in die Selbstständigkeit wagen. Er soll dir in der Startphase den Lebensunterhalt und die soziale Absicherung sichern – damit du dich voll auf den Aufbau deines Betriebs konzentrieren kannst, statt ums nackte Überleben zu kämpfen.
Phase 1 · 6 Monate
Du erhältst weiterhin einen Betrag in Höhe deines bisherigen Arbeitslosengeldes – plus 300 € pauschal im Monat für deine soziale Absicherung (Kranken-, Renten-, Pflegeversicherung).
Phase 2 · weitere 9 Monate
Wenn du deine aktive Geschäftstätigkeit nachweist, kannst du für weitere neun Monate die 300 € pauschal im Monat erhalten – zur weiteren sozialen Absicherung.
Wichtig: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung – es besteht kein Rechtsanspruch. Die genauen Beträge und Voraussetzungen können sich ändern und werden im Einzelfall von der Agentur für Arbeit geprüft. Diese Seite ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Förderberatung.
Wer bekommt den Gründungszuschuss?
Diese Voraussetzungen solltest du erfüllen:
- Du beziehst Arbeitslosengeld I (ALG I) – kein Bürgergeld / ALG II.
- Du hast zum Zeitpunkt der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I.
- Du gibst deine Arbeitslosigkeit durch die Selbstständigkeit (mind. 15 Std./Woche) auf.
- Du legst einen tragfähigen Businessplan mit positiver Tragfähigkeitsbescheinigung vor.
- Du bringst die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für deine Selbstständigkeit mit.
So läuft der Weg zum Gründungszuschuss
1. Frühzeitig mit der Arbeitsagentur sprechen
Vereinbare einen Termin mit deiner Vermittlerin oder deinem Vermittler – am besten, bevor du das Gewerbe anmeldest. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung: Es gibt keinen Rechtsanspruch, deshalb zählt ein sauberer Auftritt.
2. Businessplan & Tragfähigkeitsbescheinigung
Du brauchst einen belastbaren Businessplan inkl. Umsatz- und Kostenplanung. Eine fachkundige Stelle (z. B. Handwerkskammer, IHK, Steuerberater) bestätigt darin, dass dein Vorhaben tragfähig ist.
3. Antrag stellen & Gewerbe anmelden
Der Antrag wird vor bzw. mit Aufnahme der Selbstständigkeit gestellt. Reihenfolge und Timing sind entscheidend – hier passieren die meisten vermeidbaren Fehler.
4. Durchstarten – richtig kalkuliert
Jetzt zählt, dass dein Betrieb von Tag 1 an profitabel läuft. Genau hier komme ich ins Spiel: Stundensatz, Angebote, Kalkulation – damit aus der Förderung ein echtes Fundament wird.
Die Förderung bringt dich an den Start – richtig kalkulieren bringt dich in die Gewinnzone.
Ich bin selbst 33 Jahre im Handwerk und weiß: Der Gründungszuschuss ist ein super Startkapital – aber er ersetzt kein tragfähiges Geschäft. Genau da setze ich an. Ich helfe dir, deinen Stundensatz sauber zu berechnen, deine Angebote profitabel zu gestalten und deinen Businessplan mit echten Zahlen zu unterlegen – damit deine Tragfähigkeitsbescheinigung steht und dein Betrieb von Tag 1 an trägt.
Kostenlos & unverbindlich · Persönlich mit Pascal
